Der Verband der Betriebsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen
e.V. (BGNRW) vertritt die Interessen von 43 Betriebsgesellschaften des
nordrhein-westfälischen Lokalfunks. Der Lokalfunk ist auf der Grundlage
des Landesrundfunkgesetzes NW nach dem sogenannten "Zwei-Säulen-Modell"
organisiert. In diesem Modell stellt die Betriebsgesellschaft jeweils
die eine Säule jedes Lokalradioprogramms. Sie ist im Wesentlichen für
die finanzielle Ausstattung und die Technik zuständig. Die inhaltliche
Programmverantwortung liegt bei der anderen Säule, der Veranstaltergemeinschaft.
Das erste Lokalradio ging im April 1990 auf Sendung. Heute wird der Lokalfunk
in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ausgestrahlt. Seine aktuelle Reichweite
beträgt 1,642 Mio. Hörer in der durchschnittlichen Stunde von 6.00 bis
18.00 Uhr, Montag bis Samstag.
Der Verband der Betriebsgesellschaften, der seinen Sitz in Düsseldorf hat, wurde am 28. März 1990 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Vertretung ideeller und wirtschaftlicher Belange der Betriebsgesellschaften gegenüber Politik, Staat und Gesellschaft sowie die interne fachliche Beratung seiner Mitglieder in allen wesentlichen Fragen des lokalen Rundfunks (zum Verbandszweck im einzelnen vgl. § 2 der Satzung).
Der Verband der Betriebsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), München.
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